Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

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Frage 1   

Wann greift die VOB Teil B?
Bei jedem Bauvertrag.
Nur bei Vereinbarung und dann uneingeschränkt.
Nur bei Vereinbarung. Bei einem Verbraucher als Vertragspartner, ist die VOB Teil B nicht privilegiert, sobald der Unternehmer den Vertrag stellt.
Die VOB Teil B gilt nur bei öffentlichen Aufträgen.

Frage 2   

Welche Handlungsbefugnis besitzt ein Architekt?
Der Architekt kann alles beauftragen.
Der Architekt besitzt keine Vertretungsmacht.
Der Architekt kann jederzeit Änderungen beauftragen.
Der Architekt ist generell Bevollmächtigter des Auftraggebers.

Frage 3   

Wie werden Mengenänderungen behandelt?
Es wird nur die ausgeschriebene Menge mit dem vereinbarten Preis bezahlt.
Es wird die tatsächliche Menge bezahlt. Ab einer Änderung von mehr als 10 % gibt es automatisch einen geänderten Preis.
Es wird die tatsächliche Menge mit dem ursprünglich vereinbarten Preis bezahlt.
Es wird die tatsächliche Menge bezahlt. Ab einer Änderung von mehr als 10 % besteht die Möglichkeit einer Preisänderung.

Frage 4   

Was ist Anspruchsvoraussetzung bei Anordnung von zusätzlichen Leistungen?
Anordnung der zusätzlichen Leistung seitens des Auftraggebers und Ankündigung der zusätzlichen Vergütung (=Nachtrag).
Anordnung der zusätzlichen Leistung und Vereinbarung der hierfür zu entrichtenden Vergütung.
Nur die Anordnung der zusätzlichen Leistung.
Der Auftraggeber darf keine zusätzlichen Leistungen anordnen.

Frage 5   

Wann ist die Vergütung fällig?
Abschlagszahlungen sind 24 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
Schlusszahlungen sind innerhalb eines Monats zur Zahlung fällig.
Abschlagszahlungen sind 21 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
Schlusszahlungen sind 60 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

Frage 6   

Was ist bei fehlerhaften Anordnungen seitens des Auftraggebers zu tun?
Den Anordnungen ist stets Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer hat Bedenken anzumelden.
Der Auftragnehmer kann den Bauvertrag kündigen.
Der Auftragnehmer hat jederzeit ein Leistungsverweigerungsrecht.

Frage 7   

Wie reagiert man bei Bauverzögerungen?
Der Auftragnehmer liefert auf jeden Fall das Material, um die Vergütung zu erhalten.
Der Auftragnehmer wartet, bis sich der Auftraggeber bei ihm meldet.
Der Auftragnehmer kündigt den Bauvertrag sofort.
Der Auftragnehmer zeigt seine Behinderung an.

Frage 8   

Ist die Werkleistung durch die Benutzung abgenommen?
Die Leistung gilt sofort mit der Benutzung als abgenommen.
Die Leistung gilt bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahme nach 6 Werktagen der Benutzung als abgenommen.
Die Leistung gilt mangels anderweitiger Vereinbarung nach 6 Werktagen der Benutzung als abgenommen.
Die Leistung gilt mit Einzug sofort als abgenommen.

Frage 9   

Wann gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug?
60 Tage nach Zugang der Rechnung.
Sofort nach Zugang der Rechnung.
30 Tage nach Zugang der Rechnung.
1 Monat nach Zugang der Rechnung.

Frage 10  

Wie geht man im Falle einer Schlussrechnungskürzung mit Ausschlusshinweis vor?
Der Auftragnehmer kündigt den Vertrag.
Der Auftragnehmer macht einen Vorbehalt innerhalb von 28 Tagen geltend.
Der Auftragnehmer macht einen Vorbehalt innerhalb von 12 Tagen geltend.
Der Auftragnehmer macht einen Vorbehalt innerhalb von 24 Tagen geltend.

Frage 11  

Kann ein Auftraggeber Skonto abziehen?
Der Auftraggeber kann Skonto in Höhe von 3 % abziehen, da eine Verkehrsüblichkeit am Bau besteht.
Der Auftraggeber kann Skonto in Höhe von 2 % abziehen, da eine Verkehrsüblichkeit am Bau besteht.
Der Auftraggeber kann bei Vereinbarung Skonto abziehen.
Der Auftraggeber kann Skonto in Höhe von 5 % abziehen, da eine Verkehrsüblichkeit am Bau besteht.

Frage 12  

Muss ein Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung oder Mängelansprüche (insbesondere als Bürgschaft) stellen?
Mit der Vereinbarung der VOB Teil B ist auch eine Sicherheitsleistung zu stellen.
Mit Vereinbarung der VOB Teil B alleine ist keine Sicherheitsleistung zu stellen.
Mit Vereinbarung der VOB Teil B ist zumindest eine Sicherheitsleistung für Mängelansprüche zu stellen, die der Auftraggeber jeweils in Höhe von 10 % von der Abschlagszahlung einbehält.
Mit Vereinbarung der VOB Teil B ist zumindest eine Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung zu stellen, die der Auftraggeber jeweils in Höhe von 10 % von der Abschlagszahlung einbehält.

Frage 13  

Wann ist eine Sicherheitsleistung für Mängelansprüche zurückzugeben?
Soweit nichts anderes vereinbart ist nach 2 Jahren.
Immer erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, also nach 4 Jahren.
Immer erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, also nach 5 Jahren.
Immer erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, also nach 2 Jahren.

Frage 14  

Wie lauten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche?
5 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken.
4 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken.
2 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken.
3 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken.

Frage 15  

Wie lange haftet der Auftragnehmer für „versteckte Mängel“?
Es gibt keinen versteckten Mangel.
Die Haftung für versteckte Mängel beträgt 10 Jahre..
Die Haftung für versteckte Mängel beträgt 30 Jahre.
Die Haftung für versteckte Mängel beträgt 5 Jahre.